
Am 1. Juni 2015 änderte sich durch das Bestellerprinzip die Gesetzgebung für die Vermietung.
Zukünftig muss derjenige für die Vermittlungsprovision aufkommen, der den Makler bestellt.
Viele Wohnungseigentümer möchten nun erst einmal selbst die Vermietung in die Hand nehmen und stellen fest, wie aufwändig dieser Prozess ist. Nicht zuletzt stellt die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Mietpreisermittlung, Vertragsverhandlung- und Gestaltung, Bonitätsprüfung, Übergabe des Mietobjektes etc. eine Herausforderung dar.
Wir kümmern uns in allen Bereichen um eine schnelle und sichere Abwicklung. Unser Leistungsspektrum im Bereich Vermietung umfasst folgende Dienstleistungen: