
Wohin gehört ein Rauchmelder und was passiert bei einem Fehlalarm?
In Schleswig-Holstein herrscht Rauchmelderpflicht. Mindestens ein Rauchmelder gehört in jeden Flur einer Wohnung beziehungsweise eines Einfamilienhauses, wenn er als Rettungsweg ins Treppenhaus oder ins Freie dient. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Landesbauordnung Schleswig-Holstein
- Die Rauchmelderpflicht gilt für Neubauten, genehmigungspflichtige Umbauten sowie Bestandsbauten: In Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen. Die Frist für die Nachrüstung von Bestandsbauten endete im Dezember 2010.
- Besonderheit: Der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) des Hauses oder der Wohnung ist zuständig für die Wartung der installierten Rauchmelder, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
- In § 49 Absatz 4 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) heißt es: „In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Gase früh erkennen
Ein Rauchmelder erkennt Rauchgase frühzeitig und schlägt Alarm. Auf diese Weise können Menschenleben gerettet werden. Inzwischen ist allgemein bekannt, dass nicht unbedingt das Feuer, sondern der eingeatmete Brandrauch die tödlich Gefahr ist.
Fehlalarm oder nicht?
Rauchwarnmelder können Einsatzkräfte der Feuerwehr manchmal vor schwierige Aufgaben stellen. Was, wenn ein Rauchmelder Alarm schlägt aber niemand zu Hause ist. Laut Feuerwhr kommt es auf den Ton des Rauchmelders an. Alarmiert er ständig und dauerhaft, muss in der Wohnung eigentlich etwas passiert sein.
Die Feuerwehr wird dann klingeln und klopfen. Wenn keiner aufmacht, werden die Einsatzkräfte versuchen, durch Fenster in die Wohnung zu schauen. Ist Gefahr im Verzug, wird sich die Feuerwehr in der Regel gewaltsamen Zutritt verschaffen. Wenn es aus der Sicht der Feuerwehr notwendig ist, in die Wohnung zu gehen, muss für den Schaden der Eigentümer der Wohnung aufkommen. Dabei versucht die Feuerwehr natürlich mit einem möglichst geringen Schaden, beispielsweise durch Ziehen des Schließzylinders in die Wohnung zu gelangen. Der Einsatz an sich ist aber kostenfrei.