Solarpflicht trifft immer mehr Immobilieneigentümer – Was gilt in Schleswig-Holstein?
Immer mehr Bundesländer verpflichten Eigentümer bei Dachsanierungen zur Installation von Solaranlagen. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Bremen ist dies bereits seit 2023 gelebte Praxis. Nun müssen auch Eigentümer in Nordrhein-Westfalen die Vorgabe für Bestandsgebäude umsetzen.
Strenge Regeln und hohe Bußgelder in NRW
Mit der Ausweitung der Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen müssen seit diesem Jahr auch Eigentümer bestehender Gebäude bei einer vollständigen Neueindeckung des Dachs eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage installieren. Mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche sind dabei zu belegen.
Wer die Vorgaben missachtet, geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Laut Haus & Grund drohen Bußgelder von 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von bis zu 25.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Photovoltaikausbau bis 2030 massiv voranzutreiben.
Die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein
Im Gegensatz zu diesen strengen Regelungen gibt es in Schleswig-Holstein aktuell keine Solarpflicht für private Wohngebäude bei einer reinen Dachsanierung. Die gesetzliche Pflicht beschränkt sich hier bisher auf den Neubau.

Ein Blick in die Zukunft
Doch wie lange wird dieser Spielraum noch bleiben? Angesichts der bundesweiten Entwicklung ist es wahrscheinlich, dass auch im Norden früher oder später über eine Ausweitung nachgedacht wird. Immobilienbesitzer sollten daher schon jetzt prüfen, ob eine Installation im Zuge einer Sanierung wirtschaftlich sinnvoll ist. Förderprogramme der Länder sowie zinsgünstige Kredite der KfW können die notwendigen Investitionen deutlich erleichtern und den Wert der Immobilie nachhaltig sichern.
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