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Streugut nicht vergessen!

2026-03-03T12:30:29+01:005. März 2026|
Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf

„Sorgen Sie jetzt für freie Wege, damit alle sicher ins Frühjahr starten können!“

Ihre Ulrike Dreyer

Frühjahrsputz auf dem Gehweg: Streugut nicht vergessen!

Der Winter verabschiedet sich, und die Sonne lässt sich blicken. Doch während wir uns auf den Frühling freuen, bleibt oft ein Überbleibsel auf den Gehwegen liegen: das Streugut. Was viele Immobilieneigentümer unterschätzen: Die Verkehrssicherungspflicht endet nicht mit dem Schmelzen des Schnees.

Haftungsfalle Rollsplitt

Werden Split, Sand oder Granulat nach der Frostperiode nicht entfernt, können sie zur gefährlichen Rutschfalle werden – besonders für Radfahrer oder Fußgänger. Als Eigentümer sind Sie grundsätzlich dafür verantwortlich, dass angrenzende Gehwege sicher begehbar sind. Bleibt das Streugut liegen und kommt es zu einem Unfall, drohen empfindliche Haftungsansprüche.

Pflichten richtig delegieren

Bei vermieteten Objekten können Sie die Reinigungspflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Dennoch gilt: Eine regelmäßige Kontrolle ist ratsam.

Wohin mit dem Material?

Kleine Mengen können einfach im Hausmüll entsorgt werden. Bei größeren Mengen lohnt sich ein kurzer Check beim örtlichen Entsorger, um alles fachgerecht loszuwerden.

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