
Vielen Dank für Ihre Immobilienanfrage
Mit der Inanspruchnahme unserer Leistung kommt eine Provisionsvereinbarung zwischen ULRIKE DREYER IMMOBILIEN, namentlich Ulrike Dreyer und Ihnen, als Interessent oder Auftraggeber zustande.
Aufgrund dieser Vereinbarung wird die Firma Ulrike Dreyer Immobilien für den Interessenten tätig und unterstützt ihn bei der Suche nach einer Immobilie. Für die Maklerdienstleistungen unseres Unternehmens wird bezugnehmend auf eine allfällige konkrete Anfrage und auch für zukünftige weitere Anfragen nachstehende Vereinbarung getroffen:
Dieser Maklerauftrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsteilen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe eines Grundes aufgekündigt werden. Die Aufkündigung hat keine Auswirkung auf jene Rechtsgeschäfte, für die die Firma Ulrike Dreyer Immobilien bis zum Zeitpunkt der Aufkündigung bereits verdienstlich für den Interessenten tätig war, sofern das vermittelte Rechtsgeschäft (auch nach erfolgter Aufkündigung) zustande kommt.
Der / die ImmobilienberaterIn kann Kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sein und ist als solcher tätig.
Unser Unternehmen ist ermächtigt, bis auf Widerruf Objekte zu präsentieren.
Für den Fall, dass der / die InteressentIn aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Auftragnehmers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Auftragnehmer eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.
Aufgrund dieser Vereinbarung wird die Firma Ulrike Dreyer Immobilien für den Interessenten tätig und unterstützt ihn bei der Suche nach einer Immobilie. Für die Maklerdienstleistungen unseres Unternehmens wird bezugnehmend auf eine allfällige konkrete Anfrage und auch für zukünftige weitere Anfragen nachstehende Vereinbarung getroffen:
Dieser Maklerauftrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsteilen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe eines Grundes aufgekündigt werden. Die Aufkündigung hat keine Auswirkung auf jene Rechtsgeschäfte, für die die Firma Ulrike Dreyer Immobilien bis zum Zeitpunkt der Aufkündigung bereits verdienstlich für den Interessenten tätig war, sofern das vermittelte Rechtsgeschäft (auch nach erfolgter Aufkündigung) zustande kommt.
Der / die ImmobilienberaterIn kann Kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sein und ist als solcher tätig.
Unser Unternehmen ist ermächtigt, bis auf Widerruf Objekte zu präsentieren.
Für den Fall, dass der / die InteressentIn aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Auftragnehmers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Auftragnehmer eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.
Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Im Allgemeinen beträgt dieser:
- Bei wohnwirtschaftlichen Mietobjekten
- 2,38 Monatsmieten inkl. Umsatzsteuer. Bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet.
- Bei gewerblichen Mietobjekten:
- bei einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. Umsatzsteuer (2,38 Monatsmieten).
- bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. Umsatzsteuer (3,57 Monatsmieten)
- bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. Umsatzsteuer(1,19 Monatsmieten)
- Bei gewerblichen Kaufobjekten
- bei Kaufobjekten: 6,25 % des notariellen Verkaufspreises inkl. Umsatzsteuer vom Käufer
- bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten: 1,19% inkl. Umsatzsteuer des ermittelten Wertes vom Vorkaufsberechtigten. Der Wert errechnet sich entsprechend aus dem Gesamtkaufpreis zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen
- bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten: 3,57 % inkl. Umsatzsteuer vom Übernehmer Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts. Dieser Wert errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB
- bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten: jeweils 3,57 % inkl. Umsatzsteuer des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile vom Übertragenden und vom Übernehmer. Bei der Berechnung des Anteilwertes ist der Wert des Gesellschaftsanteils zugrunde zu legen. Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).
- Bei wohnwirtschaftlichen Kaufobjekten
- 6,25 % des notariellen Verkaufspreises inkl. Umsatzsteuer
- mit Doppelbeauftragung (§ 656c BGB)
Der Verkäufer und der Käufer zahlen die Provision immer in gleicher Höhe (50:50). Beide Provisionen werden mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. - mit Maklervertrag mit Übernahmevereinbarung der anderen Partei (§ 656d BGB)
Die Maklerprovision ist grundsätzlich durch den Auftraggeber zu bezahlen und die andere Partei trägt maximal 50% durch eine Übernahmevereinbarung. Die andere Partei muss erst zahlen, wenn der Auftraggeber oder der Makler nachgewiesen hat, dass der Auftraggeber seinen Anteil in voller Höhe bezahlt hat. - mit Maklerauftrag mit Verkäufer (§ 652 BGB)
Die Maklerprovision wird zu 100% durch den Verkäufer bezahlt. Der Verkäufer zahlt die vereinbarte Provision nach Abschluss des Kaufvertrages alleine an den Makler.
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