Der Bauherr trägt die Verantwortung.

BauherrenhaftpflichtNach der Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt oder Bauleiter, eingesetzt werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.

Wer endlich sein eigenes Haus baut, freut sich oft über tatkräftige Hilfe von Freunden oder Verwandten. Aber bei nicht Fachleuten ist auch das Unfallrisiko besonders hoch. Hier sollte im schlimmsten Fall wenigstens das finanzielle Risiko der Bauhelfer abgesichert sein.

Bei Beschädigungen am Bau oder bei einer Zerstörung von bereits erbrachten Bauleistungen können hohe Schadenssummen entstehen, die das gesamte Bauvorhaben gefährden können.

Der Bauherr hat laut Gesetz Verkehrssicherungspflichten. Er muss seine Baustelle absichern, damit sich dort niemand verletzen kann, z.B. durch ausreichende Beschilderung und eine gute Beleuchtung. Üblicherweise delegiert der Bauherr diese Verkehrssicherungspflichten auf den Bauunternehmer oder den Bauleiter. Jedoch haftet der Bauherr für die Überwachung der Verkehrssicherungspflicht, sodass er weiterhin in Anspruch genommen werden kann.

Um diese Risiken abzusicher, gibt es spezielle Versicherungen. Sie schützen den Bauherrn, sein Eigentum und seine Helfer vor unkalkulierbaren Ereignissen.

Beispiele:
– Bauhelfer-Unfallversicherung
– Bauherrenhaftpflicht
– Bauleistungsversicherung

Wer unsicher ist, sollte sich gut beraten lassen.
Siehe auch (Wikipedia)