Maklersuchauftrag

für den Kauf einer Immobilie
  • Vorbemerkungen
    ULRIKE DREYER IMMOBILIEN, repräsentiert durch Ulrike Dreyer (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.
    Diese AGBs sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.

MAKLERSUCHAUFTRAG

für den Kauf einer Immobilie

Auftraggeber

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