Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung kommt eine Provisionsvereinbarung zwischen ULRIKE DREYER IMMOBILIEN, namentlich Ulrike Dreyer, und Ihnen als Interessent bzw. Auftraggeber zustande.
Aufgrund dieser Vereinbarung wird ULRIKE DREYER IMMOBILIEN für den Interessenten tätig und unterstützt ihn bei der Suche nach einer Immobilie.
Für diese Maklertätigkeit wird im Hinblick auf eine etwaige konkrete Anfrage und auch für zukünftige weitere Anfragen die nachfolgende Vereinbarung getroffen:

– Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsteilen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

– Die Kündigung hat keine Auswirkung auf jene Rechtsgeschäfte, bei denen ULRIKE DREYER IMMOBILIEN bis zum Zeitpunkt der Kündigung für den Interessenten bereits verdienstlich tätig war, sofern das vermittelte Rechtsgeschäft (auch nach erfolgter Kündigung) zustande kommt.

– Der Immobilienberater darf aufgrund bestehender Geschäftsgepflogenheiten als Doppelmakler tätig werden.

– ULRIKE DREYER IMMOBILIEN ist bis auf Widerruf berechtigt, Objekte zu präsentieren.
Für den Fall, dass ein Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit von ULRIKE DREYER IMMOBILIEN ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, ULRIKE DREYER IMMOBILIEN eine Vermittlungsprovision in der unter Punkt Maklerprovision aufgeführten Höhe zu bezahlen.

– Die Provisionspflicht entsteht im Erfolgsfall und wird mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes fällig.

Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Im Allgemeinen beträgt dieser:

Bei wohnwirtschaftlichen Mietobjekten:
– 2,38 Monatsmieten inkl. Umsatzsteuer. Bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet.

Bei gewerblichen Mietobjekten:
– bei einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. Umsatzsteuer (2,38 Monatsmieten).

– bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. Umsatzsteuer (3,57 Monatsmieten)

– bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. Umsatzsteuer(1,19 Monatsmieten)

Bei gewerblichen Kaufobjekten:
– bei Kaufobjekten: 6,25 % des notariellen Verkaufspreises inkl. Umsatzsteuer vom Käufer

– bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten: 1,19 % inkl. Umsatzsteuer des ermittelten Wertes vom Vorkaufsberechtigten. Der Wert errechnet sich entsprechend aus dem Gesamtkaufpreis zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen

– bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten: 3,57 % inkl. Umsatzsteuer vom Übernehmer Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts. Dieser Wert errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB

– bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten: jeweils 3,57 % inkl. Umsatzsteuer des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile vom Übertragenden und vom Übernehmer. Bei der Berechnung des Anteilwertes ist der Wert des Gesellschaftsanteils zugrunde zu legen. Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).

Bei wohnwirtschaftlichen Kaufobjekten:
– mit Doppelbeauftragung (§ 656c BGB)
Der Verkäufer und der Käufer zahlen die Provision immer in gleicher Höhe (50:50). Beide Provisionen werden mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.

– mit Maklervertrag mit Übernahmevereinbarung der anderen Partei (§ 656d BGB)
Die Maklerprovision ist grundsätzlich durch den Auftraggeber zu bezahlen und die andere Partei trägt maximal 50 % durch eine Übernahmevereinbarung. Die andere Partei muss erst zahlen, wenn der Auftraggeber oder der Makler nachgewiesen hat, dass der Auftraggeber seinen Anteil in voller Höhe bezahlt hat.

– mit Maklerauftrag mit Verkäufer (§ 652 BGB)
Die Maklerprovision wird zu 100 % durch den Verkäufer bezahlt. Der Verkäufer zahlt die vereinbarte Provision nach Abschluss des Kaufvertrages alleine an den Makler.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

ULRIKE DREYER IMMOBILIEN
Neue Straße 44, 22962 Siek

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.