
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen, die damit Schulen, Kindergärten und Straßen finanzieren. Bisher wurde sie auf Basis veralteter Einheitswerte berechnet, was zu Ungleichbehandlung führte. Das Bundesverfassungsgericht hat daher eine Reform gefordert, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat.
Was ändert sich für Grundstücksbesitzer?
Wie wird die neue Steuer berechnet?
Die neue Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet:
Beispiel:
Ein Grundstück hat einen Grundsteuerwert von 100.000 Euro. Die Steuermesszahl beträgt 0,34 Prozent. Der Hebesatz der Kommune beträgt 400 Prozent.
Was müssen Grundstücksbesitzer tun?
Grundstücksbesitzer mussten in den vergangenen Jahren eine Grundsteuererklärung bei ihrem Finanzamt einreichen. Auf der Grundlage dieser Erklärung wird der Grundsteuerwert neu festgestellt.








