
„Eine umfassende Beratung zur Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf erhalten Sie bei mir.“
Ihre Ulrike Dreyer
Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf
Wer mit dem Verkauf seiner Immobilie Gewinn erzielt, muss diesen unter Umständen versteuern. Die sogenannte Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf greift, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre liegen.
Ausnahmen bei Eigennutzung
Eine wichtige Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn die Immobilie vom Eigentümer selbst bewohnt wurde. Hat der Verkäufer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, fällt keine Spekulationssteuer an.
Aktuelle Änderungen bei der Berechnung
Kürzlich gab es Anpassungen in der Berechnungsgrundlage der Spekulationssteuer. Diese betreffen primär die Art und Weise, wie Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigt werden können. Die grundsätzliche Zehn-Jahres-Frist und die Befreiung bei Eigennutzung bleiben jedoch bestehen. Es empfiehlt sich, im konkreten Fall steuerlichen Rat einzuholen, um die individuellen Auswirkungen zu prüfen.









