04107 3741611

Mein Immobilienservice für Sie

Kündigung wegen Eigenbedarf

2026-02-23T11:17:32+01:0023. Februar 2026|
Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf

„Haben Sie Fragen zur Bewertung solcher Situationen? Gerne unterstütze ich Sie mit meiner Expertise.“

Ihre Ulrike Dreyer

Eigenbedarfskündigung: Wann schützt der Härtefall? 🏠⚖️

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist für Mieter oft ein Schock. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Widerspruch Erfolg haben – etwa wenn ein Auszug eine „unzumutbare Härte“ bedeuten würde.
Gründe hierfür können hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft oder auch eine tiefe soziale Verwurzelung sein. Wichtig: Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich vorliegen. Am Ende steht immer eine individuelle Interessenabwägung durch die Gerichte.
Auch bei Modernisierungsmieterhöhungen können finanzielle Härteeinwände greifen.

Teilen Sie diesen Beitrag, wählen Sie Ihre Plattform!

Ihr Immobilienmakler in Siek und Umgebung

Immobilienvermittlung

Ich finde für Sie das passende Objekt oder den richtigen Käufer für Ihre Immobilie.

Ähnliche Beiträge