
„Haben Sie Fragen zur Bewertung solcher Situationen? Gerne unterstütze ich Sie mit meiner Expertise.“
Ihre Ulrike Dreyer
Eigenbedarfskündigung: Wann schützt der Härtefall? 🏠⚖️
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist für Mieter oft ein Schock. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Widerspruch Erfolg haben – etwa wenn ein Auszug eine „unzumutbare Härte“ bedeuten würde.
Gründe hierfür können hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft oder auch eine tiefe soziale Verwurzelung sein. Wichtig: Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich vorliegen. Am Ende steht immer eine individuelle Interessenabwägung durch die Gerichte.
Auch bei Modernisierungsmieterhöhungen können finanzielle Härteeinwände greifen.



















