Frist verpasst: Schwarz-Rot bleibt beim Heizungsgesetz unklar
16. Februar 2026
Zentrale Fragen für Eigentümer und Neubauprojekte bleiben weiterhin unbeantwortet
Die geplante Reform des Heizungsgesetzes lässt weiter auf sich warten, denn Union und SPD haben ihre selbst gesetzte Frist nicht eingehalten. Eigentlich sollten bis Ende Januar Eckpunkte für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorliegen. Stattdessen verweisen die beteiligten Ministerien auf laufende Gespräche ohne neuen Zeitplan.
Gründe für die Verzögerung
Innerhalb der Koalition kursieren zwei Deutungen für diesen Stillstand. Einerseits könnten ungelöste inhaltliche Konflikte und die Angst vor einem erneuten öffentlichen Streit die Verhandlungen bremsen. Andererseits könnte die Verzögerung darauf hindeuten, dass die Wärmewende umfassender neu geordnet werden soll, als bisher vermutet.
Der Streitpunkt: Die 65-Prozent-Vorgabe
Inhaltlich bleibt vor allem die Vorgabe umstritten, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Hürde stellt insbesondere im Bestand viele Eigentümer:innen vor technische und finanzielle Herausforderungen. Solange hier keine Einigung erzielt wird, herrscht bei geplanten Sanierungen und Investitionen eine spürbare Verunsicherung.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in Siek
Für Eigentümer:innen und Kaufinteressierte in unserer Region bedeutet die aktuelle Unklarheit vor allem eines: fehlende Planungssicherheit. Ob Förderprogramme angepasst werden oder die gesetzlichen Anforderungen sinken, ist derzeit spekulativ. In der Beratung stellen wir fest, dass viele Projekte vorerst „auf Eis“ gelegt werden, bis die politische Richtung klar definiert ist. Wir empfehlen dennoch, energetische Konzepte bereits jetzt vorausschauend zu planen, um bei einer Einigung schnell handlungsfähig zu sein.
















