Grundsteuerreform verfassungskonform
25. Mai 2026
Bundesfinanzhof weist Musterklagen ab
Die Neugestaltung der Grundsteuer gehört zu den weitreichendsten Reformen der letzten Jahrzehnte auf dem deutschen Immobilienmarkt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Einheitsbewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte, mussten die Bundesländer neue Berechnungsmodelle einführen. Nun liegt ein erstes richtungsweisendes Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vor, welches die Reformpraxis im Kern bestätigt.
Klagen gegen das reine Bodenwertmodell abgewiesen
Im konkreten Verfahren ging es um das in Baden-Württemberg angewandte Modell, bei dem die Grundsteuer ausschließlich anhand der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts ermittelt wird. Der Zustand oder die Existenz von Gebäuden bleibt dabei komplett unberücksichtigt. Das höchste deutsche Finanzgericht sah darin weder einen Verstoß gegen das Grundgesetz noch gegen die dortige Landesverfassung und wies die Klagen von Eigentümern ab, die sich gegen die teilweise drastisch gestiegenen Abgaben gewehrt hatten.
Kritikpunkte der Eigentümerseite
Die Klägerseite und diverse Branchenverbände bemängeln seit Längerem die methodischen Ungenauigkeiten bei den pauschalen Bodenrichtwerten. Zudem führt die rein flächenbasierte Berechnung oft zu einer überproportionalen Belastung von Ein- und Zweifamilienhäusern mit großen Gärten, während dicht bebaute Mehrfamilienhäuser im Verhältnis entlastet werden. Da die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten umlagefähig ist, tangiert dieses Urteil mittelbar auch die Mietkostenstrukturen im Wohnungsbestand.
Ausblick und Relevanz für Eigentümer in der Region um Siek
Als Geprüfte Immobilienbewerterin (Sprengnetter Akademie) verfolge ich die juristische Aufarbeitung sehr aufmerksam. Auch wenn dieses Urteil zunächst nur ein spezifisches Landesmodell betrifft, liefert es doch wichtige Anhaltspunkte dafür, wie die Gerichte den Ermessensspielraum des Gesetzgebers bei der Steuerreform bewerten. Für Eigentümer in der Region um Siek und dem Umland bedeutet dies weiterhin eine Phase der genauen Beobachtung, da Urteile zu den Modellen der anderen Bundesländer noch ausstehen.















