Neues Heizungsgesetz auf den Weg gebracht

16. Mai 2026

Lockerungen und neue Planungssicherheit für Eigentümer

Nach monatelangen, intensiven Verhandlungen hat die Bundesregierung den neuen Gesetzesentwurf für das Heizungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett einigte sich auf ein Konzept, das eine deutliche Kehrtwende zur bisherigen Gesetzgebung markiert und zentrale, als starr kritisierte Vorgaben des alten Heizungsgesetzes lockert. Für Immobilienbesitzer und Vermieter bedeutet dieser Beschluss vor allem eines: Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt auch in Zukunft eine zulässige Option.

Die 65-Prozent-Pflicht und das Enddatum 2045 sind vom Tisch

Ein entscheidender Punkt der Reform ist der wegfallende Zwang: Die Pflicht, jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betreiben zu müssen, entfällt komplett. Diese Vorgabe hatte in der Vergangenheit zu großer Verunsicherung am Markt und bei der Modernisierungsplanung geführt. Ebenso weitreichend ist die Entscheidung, das bisher vorgesehene, pauschale Verbot von Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045 ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen. Die Politik reagiert damit auf die anhaltende Kritik aus der Bevölkerung und der Immobilienwirtschaft.

Einführung der sogenannten Bio-Treppe ab 2029

Anstelle von Verboten und starren Quoten setzt der neue Gesetzesentwurf auf einen marktkonformen, schrittweisen Übergang – die sogenannte Bio-Treppe. Diese sieht vor, dass fossile Heizungssysteme ab dem Jahr 2029 schrittweise mit immer höheren Anteilen klimafreundlicher und biologischer Brennstoffe betrieben werden müssen. Auf diese Weise soll eine kontinuierliche Dekarbonisierung der Gebäudewärme erreicht werden, ohne Eigentümer zu technologischen Sofortmaßregeln oder akuten finanziellen Überlastungen zu zwingen.

Neue Regeln für die Kostenaufteilung bei Vermietungen

Für Vermieter enthält der Entwurf eine wichtige finanzielle Neuregelung bei den laufenden Bewirtschaftungskosten: Die künftigen CO₂-Kosten sowie die anstehenden Gasnetzentgelte werden nicht mehr einseitig getragen, sondern müssen künftig prozentual zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Die Bundesregierung kalkuliert durch das gesamte Reformpaket mit milliardenschweren Entlastungen für Bürger sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Der Industrieverband BDI begrüßte das Vorhaben bereits ausdrücklich, da es die dringend benötigte Planungssicherheit für langfristige Investitionen zurückbringt.

Auswirkungen auf den regionalen Immobilienmarkt in Siek

Als Geprüfte Immobilienbewerterin beobachte ich die gesetzlichen Entwicklungen für dich hocheffizient. Die neu gewonnene Flexibilität nimmt spürbar Druck aus dem Markt in Siek und dem gesamten Kreis Stormarn. Dennoch sollten Eigentümer beachten, dass die langfristigen Betriebskosten durch die kommende Bio-Treppe und die CO₂-Bepreisung ein wesentlicher Faktor bei der Wertermittlung bleiben. Ein durchdachtes Heizkonzept ist und bleibt das Fundament für die Wertstabilität einer Immobilie. Bevor das Gesetz final in Kraft tritt, muss nun noch der Bundestag zustimmen. Gerne stehe ich dir jederzeit mit einer fundierten Marktwertanalyse zur Seite, um dein Objekt optimal auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten.

Ihre Ulrike Dreyer

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